hILfe, iCH wuRde geiMPfT! (Teil 8 – Verfassungsfeinde und Volksverräter)

– Von Nachgeburt und Kindesverstümmelung –

hAllO, iCh biN eS, sQuisHy, dEr veRSeucHte tiNTenfIscH, und dies ist der siebte Teil der Reihe zum Thema Impfungen. Damit ihr wisst, worum es eigentlich geht und warum sich ein Tintenfisch mit dem Thema befasst, lest bitte die Einleitung… hier geht es um Flöbbls siebte Hypothese zu Impfungen:

Impfpflicht ist verfassungsfeindlich, Impfungen sind Körperverletzung

Um es kurz zu machen: Ja, aber nein. Und das auch eher im Gegenteil. Und damit wird es jetzt mal juristisch. Freut ihr euch auch so, wie ich? Nein? Gut, denn Jura ist eigentlich langweilig… Trotzdem müssen wir uns da durcharbeiten. Irgendwie.

Squishy, der juristische Tintenfisch

Fangen wir bei der Sache mit der Körperverletzung an, die ist nämlich schnell abgehakt. Ist klar, das habe ich schon hin und wieder gesagt und auch meine Quicky-Texte sind manchmal etwas ausufernd, aber warten wir mal ab…

Erst im Februar schrieb der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.“, ein Verein, der von sich sagt, dass er nicht aus Impfgegnern zu besteht:

Jede Impfung ist faktisch und – auch wenn das von impfeuphorischer Seite immer wieder beklagt wird – auch juristisch eine Körperverletzung

Und tatsächlich: Jemandem eine Nadel in den Oberarm zu jagen ist Körperverletzung. Richtig. Das geht aus § 223 des Strafgesetzbuches hervor:

Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Jemandem irgendwelche giftigen Chemikalien zu spritzen, ist sogar „gefährliche Körperverletzung“ nach § 224! Und schon feiern die Impfgegner eine Party mit Luftschlangen, Konfetti und durch Heilsteine gefiltertes Wasser. Ja, liebe Freunde, die Kappesköppe von der Impfskeptikerfraktion haben ausnahmslos Recht. Wer aber daraus meint schließen zu können, dass man jeden Arzt jetzt anzeigen kann oder gar jede Impfung aufgrund dieser Geschichte illegal ist, hat von Realität so viel Ahnung wie ein E. Coli Bakterium von Quantenmechanik.

Das beginnt schon bei der Tatsache, dass, wenn wir diese Paragraphen so stehen lassen würden, ihr Säugetiere eigentlich ernsthafte Probleme haben müsstet. Wie es bei Säugern nun einmal so ist, presst ihr Menschen eure Jungen in einem unterentwickelten Stadium aus eurem Bauch heraus. Da drinnen war das werdende Wesen mit einem Versorgungskabel, „Nabelschnur“ genannt, mit dem Mutterwesen verbunden und über diesen mit Nährstoffen und Sauerstoff versorgt. Traditionell wird unmittelbar nach der Geburt dieses Kabel durchtrennt. Das ist Körperverletzung.

Wenn einer von euch sich schwer verletzt hat und ein Arzt mit Nadel und Faden in euch herumstochert, um die Wunde zuzunähen, ist dies Körperverletzung. Wenn jemand sogar beigeht und euch Teile des Körpers abtrennt, ist das Körperverletzung. Jeder Friseur, der euch eure verkümmerten Schädelpelze trimmt, steht mit einem Bein im Gefängnis. Wer seinem minderentwickelten Blag die Fußnägel schneidet, also einer Person, die unter ihrer Fürsorge und Obhut steht, Teile des Körpers abtrennt, begeht sogar eine Misshandlung Schutzbefohlener nach § 225.

Man könnte also glatt denken, dass die Rechtslage totaler Blödsinn ist und keinen Sinn macht. Wäre tatsächlich so, wenn es nicht die Sache mit der Einwilligung gäbe. Wer nämlich die Einwilligung des „Verletzten“ hat, ist fein raus, solange es „nicht gegen die guten Sitten“ verstößt. Um zu wissen, wann etwas, das in gegenseitigem Einverständnis geschieht eventuell gegen die guten Sitten verstößt, müsste ich jetzt Rohrschach fragen. Mache ich aber nicht. Tatsache ist aber, dass das Durchtrennen der Nabelschnur sicherlich nicht so ein Fall ist. Die Alternative ist, dass das Blag nach dem Herauspressen des als „Nachgeburt“ bezeichneten organischen Brutapparates (einem glibschigen Blob mit Aussehen und Konsistenz von Schlachtabfällen), mit sich herumschleppen muss, bis der ganze Rotz irgendwann anfängt erst zu stinken, dann zu gammeln und schließlich von Maden zerfressen zu werden. Am Ende bleibt ein knuspriger Haufen unappetitlichen Trockenfleisches zurück, den die Eltern irgendwann aus dem Kinderbettchen kratzen können. Erstrebenswert ist anders. Beim Friseur ist das vielleicht etwas anderes, denn nicht wenige der aus dem Schädelpelz herausgeschnitzte Frisuren verstoßen zumindest in meinen Augen gegen gute Sitten. Aber seit den 80er Jahren sind die Menschen da sehr tolerant und offen geworden.

Abgesehen davon, dass dieses Sittendings nicht unumstritten ist: Impfungen verstoßen nicht gegen irgendwelche Sitten. Das hätten die Impfgegner vielleicht gerne, aber damit kommen sie einfach nirgendwo durch. Das Problem ist eher, dass diese geistigen Fehltritte nicht zu sehr im Strafrecht herumstochern sollten, denn der Paragraf mit den Schutzbefohlenen kann ihnen noch zum Verhängnis werden:

[…] wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie [die Schutzbefohlenen, in diesem Fall die eigenen Kinder] zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

Man könnte tatsächlich argumentieren, dass damit Eltern, die ihre Kinder nicht impfen durch böswillige Vernachlässigung ihre Kinder schädigen. Und das gilt nicht nur, wenn die Masern, Polio, Tetanus oder was auch immer tatsächlich eintreten und schwere Folgeschäden mit sich bringen, denn:

(2) Der Versuch ist strafbar.

Upps…

Strafrechtlich ist die Impfung definitiv kein Problem, denn niemand muss sein Kind impfen lassen. Wenn die Eltern es selber zulassen, ist es nicht rechtswidrig. Impfgegner, die allerdings vermeidbares Übel nicht von ihren Kindern fernhalten, sollten lieber aufpassen, dass man ihr laien- und stümperhaftes Herumgerumpel in irgendwelchen Paragrafen nicht zu dolle treiben und sich am Ende in den eigenen Fuß schießen. Selbstverstümmelung ist allerdings an sich nicht illegal.

Na, aber damit sind wir bei Thema 7.2, denn es geht auch um die böse, böse Impfpflicht, die für Masern jetzt ja eingeführt wird. Da geht nämlich der oben genannte Verein ganz schön auf die Barrikaden (sein eigentliches Ziel ist es nicht, alle Impfungen abzuschaffen, er ist da wohlig gemäßigt, sondern den Eltern die Entscheidungsfreiheit zu erhalten) und hat sogar ein verfassungsrechtliches Gutachten erstellen lassen. In der Kritik ist das Masernschutzgesetz, das Impfverweigerern den Zugang zu Kindergärten und sogar Bußgelder androht. Dazu schreibt der Verein:

Das geplante „Masernschutzgesetz“ verletzt gleichzeitig mehrere zentrale Grundrechte des Grundgesetzes – Verletzt werden: Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, das Elternrecht […]

Das geht alles noch weiter, aber diese beiden sind ganz zentral, weil es hier um wirkliche Grundrechte aus dem Grundgesetz geht. Entscheidend sind hier zwei Abschnitte, nämlich Artikel 2, Absatz 2 und Artikel 6, Absatz 2:

2 (2): Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
6 (2): Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Ich bin kein Anwalt. Und das sage ich mit einem gewissen Stolz. Erfahrungsgemäß sind manche Anwälte schlimmer als diese Drecksäcke, die alten Damen am Telefon irgendwelche Gewinnspiele andrehen. Nur mal so: Es gibt sie tatsächlich, diese niederen Lebewesen, die ohne die letzte, auch nur homöopathische Spur von Würde im Leib greise Menschen am Telefon terrorisieren und ihnen im Rahmen einer Umfrage alle denkbaren persönlichen Informationen abringen, nur um ihnen am Ende ein überteuertes Zeitschriftenabo oder die Mitgliedschaft in einer dubiosen Lotto-Tippgemeinschaft (Monatsbeitrag 98 Euro) aufzuzwingen. Diese widerwärtigen Parasitenfürze haben ihren Firmensitz irgendwo in Antalya oder einem Vorort von Singapur und verscherbeln die Daten der neuen, unfreiwilligen Abonnenten an Zeitschriftenvertriebsfirmen in Deutschland, die natürlich ganz genau wissen, mit welchen Mitteln das erworben wurde. Dafür können sie aber ihre Hände aber in Unschuld waschen, während sie fröhlich die Kohle dafür einsacken, dass Oma Hansen nun auf einem Abonnement so dämlicher Titel wie „Jagd und Hund“ oder Flöbbls geliebter Haus- und Hofberichterstattungsjournaille „Mysteries“ sitzen, die sie nun dafür nutzen können, ihren Ofen zu heizen. Wahlweise auch mit einem wertlosen Lottogewinnspielschein. Das Geld für Gas haben sie jetzt nämlich nicht mehr. Als Tintenfisch habe ich naturgemäß keine Oma, mit der dieses niedere Gezuppel so etwas machen kann, aber ich habe nun einmal hohe moralische Standards. Leuten, die solche Geschäftsmodelle entwickeln und durchführen sollte man ihre eigenen stinkenden Füße zu fressen geben, bis sie an ihrem ungeputzten Arsch ersticken. Und damit zurück zu den Anwälten…

Wie gesagt, ein Anwalt bin ich nicht, sondern nur ein einfacher Tintenfisch. Aber das ist ja schon eine Menge. Und im ersten Moment spricht das Grundgesetz eine klare Sprache: Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern. Das macht es doch einfach. Niemand soll sich pieksen lassen müssen und bei Kindern dürfen so oder so die Eltern alles entscheiden, niemand sonst! Punkt, Aus, Ende der Diskussion!

Nicht…

Die Eltern dürfen NICHT alles entscheiden. Das ist auch wirklich gut so. Sie dürfen allerdings meiner Meinung nach schon zu viel. Es ist schon ein Problem für die deutsche Schulgemeinschaft, dass der Elternwille so ein großes Gewicht hat und Familie Dunning-Kruger auch noch ihr verblödetstes Scheißblag auf das „Gönnasiom“ scheuchen kann, obwohl der Schädel von Nancy-Schantall eigentlich nur als Vogelhaus einen sinnvollen Nutzen hätte. Da man dort um jeden Schüler kämpft, um notwendige Lehrerstunden und Gelder zu bekommen, werden die Klischee-Idioten durchgeschlurt, so lange es geht und die eine Schulform verwandelt sich in eine Art unfreiwillige Gesamtschule, während die Hauptschule zur Resterampe der Unbeschulbaren verschimmelt, statt der Mehrzahl der zukünftigen Erwachsenen eine solide Grundbildung zu vermitteln, wie es einmal der Sinn gewesen ist. Eltern entscheiden auch, dass es ja gar kein Problem ist, wenn ihr missratener Nachwuchs mit acht schon entweder in ein Online-Massaker zieht (mit dem Online-Namen „69muthafukkka69“) oder die fastfoodverwöhnte Plautze bei Instagram mit dem Titel „my summa bodie“ präsentiert.

Sogar beim Thema Körperverletzung haben da Eltern eine Menge Freiheit, wenn sie tatsächlich ihren Blagen, noch bevor diese sprechen können, Ohrlöcher stechen lassen dürfen. Zur Erläuterung: In nicht wenigen Kulturkreisen ist es nicht unüblich, sich Metallobjekte durch verschiedene Körperteile rammen zu lassen. Angefangen bei durchstochenen und mit verschiedenstem Gebamsel ausgestatteten Ohrläppchen, tauchen da an verschiedensten Stellen in der Fresse künstliche Stahlpickel auf oder es hängen Metallobjekte aus der Nase wie gefrorener oder gar versteinerter Rotz. Schließlich gehen einige zu solch extremen Exzessen über, dass man sich bei ihrem Ableben überlegen muss, ob sie beim Schrotthändler nicht prozentual richtiger wären als auf dem Friedhof. Und einige Eltern meinen eben, sie müssten ihren Kotzkreischern die Ohren durchbohren lassen. Diese Form der Kindesverstümmelung ist akzeptiert genug, dass die Babypflegeseite Windeln.de ernsthaft fragt „Ohrlöcher stechen: ab welchem Alter sinnvoll?“ Aus dem Artikel:

Einem Baby können Sie nicht erklären, was es erwartet und warum. Um die Angelegenheit zu erleichtern, bietet es sich an, einen möglichst ruhigen Zeitpunkt zu wählen. Ihrem Kind können Sie ein Kuscheltier oder Spielzeug geben, während Sie es bequem auf dem Schoß haben und seinen Kopf in einer geeigneten Stellung halten. Zappelt oder wehrt es sich zu sehr, sollten Sie kurz unterbrechen, bis es sich wieder beruhigt hat.

Ich persönlich finde das ehrlich gesagt krank, dass hier aus rein ästhetischen Gründen Löcher in ein Menschenkind gebohrt und Metallgegenstände da durchgetrieben werden. Das meine ich, wenn ich sage, Eltern dürfen eigentlich schon zu viel.

Eltern dürfen aber zum Beispiel nicht ihren neugeborenen Welpen einer Geschlechtsumwandlung unterziehen, weil sie sich auf eine falsche Aussage des Gynäkologen verlassen und das Kinderzimmer rosa gestrichen haben (die Farbe war teuer und die OP bezahlt ja vielleicht die Krankenkasse). Sie dürfen das Kind auch nicht einfach so verschenken oder im Wald aussetzen, egal, wie sehr sie sich das bei den ersten durchgebrüllten Nächten wünschen würden. Sie dürfen das lästige Gemülle auch nicht im Kinderzimmer in seinem Dreck verkommen und verhungern lassen, weil man es selbst nicht mehr schafft, sich aus seiner Fettlache in der durchgelegenen Kuhle des Sofas zu befreien. Man darf es auch nicht im Winter barfuß durch den Schnee scheuchen, damit aus dem vierjährigen Johann „ein ganzer Mann und keine gottverdammte Schwuchtel“ wird. Artikel 6, Absatz 2 des Grundgesetzes macht Kinder nicht zum Eigentum der Eltern, über das sie frei verfügen können. Das steht da nämlich auch: Über die Eltern und die Einhaltung der Rechte und Pflichten wacht der Staat. Und wenn der Staat zu dem Schluss kommt, dass die Erziehungsberechtigten versagen, dann wird das Kind entfernt.

Denn da kommt dann der andere Artikel ins Spiel: Artikel 2, Absatz 2 und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Und da ist die Sache mit der Impfung nämlich mit einem Mal nicht mehr ganz so einfach. Ein Kind hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit, also nicht nur das Recht, nicht mit einer Nadel gepiekst zu werden, sondern genauso das Recht, nicht potenziell verheerenden aber vermeidbaren Krankheiten ausgesetzt zu werden. Und dieses Recht haben auch diejenigen Kinder, die aufgrund angeborener Immunschwächen nicht geimpft werden können und sich bei den ganzen verwöhnten Impfgegnerbratzen anstecken könnten. Jawohl, auch diese Kinder haben ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Und dieses Recht, dieses Grundrecht erreicht man nur, wenn ein notwendiger Prozentsatz der Bevölkerung mit Hilfe von Impfungen durchimmunisiert und das Risiko einer Verbreitung der Krankheit minimiert wird. Das nennt man „Herdenimmunität“.

Sicher durch die Herde!

Die „Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ sind der Meinung, dass das ja alles kein Problem sei, denn: „Schon jetzt lassen über 97% der Eltern in Deutschland ihre Kinder freiwillig gegen Masern impfen – auch ohne eine akute Bedrohungslage durch Masern.“ Erstens: Die 97% gelten nur für die erste Impfung, während die zweite von gerade 93% durchgeführt wird, was nicht reicht. Zweitens: Es gab in den ersten sieben Monaten bereits über 500 gemeldete Fälle in Deutschland, während in ganz Europa seit Januar 2018 bereits über 100 Menschen sogar gestorben sind. Wenn das nicht als bedrohlich wahrgenommen wird, hat ein dickes Fell. Für die notwendige Herdenimmunität, von der auch die Kinder der Impfgegner profitieren würden, die aber vor allem Kinder, die keine Impfung empfangen können, vor der potenziell tödlichen Krankheit schützt, ist die aktuelle Quote noch zu niedrig. Die meisten interessiert aber nur die eigene ideologisch verbohrte Meinung, die sie sich bei halbgaren Kaputtnicks wie Tolzin, Reitemeyer oder Super-Gina geholt haben. Was interessieren da schon andere Individuen, wenn man doch seinen kleingeistigen Egozentrismus an seinen Kindern ausleben kann?

Davon abgesehen steht am Ende des Artikels „In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“ Und genau so ein Gesetz ist doch das so genannte „Masernschutzgesetz“, bzw. das Infektionsschutzgesetz, welches (unter anderem) durch dieses so abgeändert wird, dass das funktioniert. Das Gutachten, das die Ärzte für Individuelle Impfentscheidung da in Auftrag gegeben haben, mag darüber hinaus noch die eine oder andere Schwachstelle im Gesetz aufgedeckt haben, aber wer einfach nur diese zwei Artikel als Hauptargument heranzieht, muss sich doch gefallen lassen, dass die Sache nicht so hübsch einfach ist, wie es scheinen mag. Sinnvoll oder nicht, verfassungswidrig erscheint mir dieses Gesetz nicht.

Und ich höre sie schreien, die Impfgegner, die Fanatiker, aber auch die Ärzte gegen Impfentscheid: Was erdreistet sich da ein dummer kleiner Tintenfisch, das Gutachten eines Professors für öffentliches Recht anzuzweifeln? Gute Frage. Erstens: Ich bin ein Oktopus. Damit sollte eigentlich alles geklärt sein. Wenn ihr aber noch immer nicht begriffen habt, dass ich aufgrund meiner neun Gehirne (das ist die Zahl eurer Gehirne, wahlweise zu acht addiert oder mit neun multipliziert) einfach gut bin, dann hier Zweitens: Selbst wenn der Experte eine größere Wahrscheinlichkeit hat, richtig zu liegen, ist die Möglichkeit, dass er sich irrt noch immer gegeben. Die Gremien der Regierung, die dieses Gesetz verfasst haben, werden eine andere Meinung haben als er, obwohl auch unter ihnen sicher erfahrene Juristen sind. Wer hat Recht? Jemandem mit einer Professur höre ich vielleicht eher zu als einem betrunkenen Prediger an einer dicht befahrenen Straßenkreuzung, der in einem Fass ranzigen Olivenöls steht. Wenn aber derjenige, der behauptet, die Erde sei flach, gerade nicht seine Füße mariniert, dann glaube ich dem verrückten Prediger. Ein akademischer Titel ist noch kein Anspruch auf die Wahrheit, wie wir bei Prof. Dr. med. habil. Dr. Dr. Karl J. Probst schon gesehen haben, der sogar bezweifelt, dass man Krankheiten mit Medikamenten heilen kann.

Drittens geht der Ärzteverein da auch mit nicht ganz sauberer Rhetorik vor, wenn er triumphierend schreibt „Bundesratsausschuss bezweifelt Verfassungsmäßigkeit des Masernschutzgesetzes.“ Da muss man schon den Beitrag genau durchlesen, um zu sehen, dass es nicht um das Gesetz an sich, sondern um das Verfahren geht, mit dem das Ding durchgebracht werden soll: mit oder ohne Beschluss im Bundesrat. Das ist dann Augenwischerei. Aber wenn man schon einen Verein für diese Zwecke gründet, dann muss man auch entsprechend kämpfen.

Gibt es eigentlich auch einen Verein gegen Kinder mit Ohrringen? Warum regt ihr euch nicht lieber darüber auf, dass es legal ist, Kinder durchlöchern zu lassen, bis sie aussehen wie eine Kreuzung aus Schweizer Käse und Weihnachtsbaum?

  1. Einleitung – Von Tentakelpest und Zeppelinen
  2. Das Virus in der Spritze – Von Möpsen und Clownschminke
    (Impfstoffe sind eigentlich krankheitserregende Viren)
  3. Tödliches Gift – Von den Gefahren schwedischer Möbelhäuser
    (Impfstoffe sind Giftbomben)
  4. Fit mit Beulenpest – Von Nilpferden und angolesischer Literatur
    (Impfungen hemmen unser Immunsystem)
  5. Nur ein paar rote Punkte – Russisch Mensch-ärgere-dich-nicht
    (Kinderkrankheiten (und andere) sind harmlos)
  6. Widerstand ist zwecklos! – Spaß mit Statistiken!
    (Impfungen sind wirkungslos)
  7. Geld! Geld! Geld! – Von Zahnhygiene mit Hochspannung und Wasserveredelung
    (Impfungen wurden nur für Geldmacherei erfunden)
  8. Verfassungsfeinde und Volksverräter – Von Nachgeburt und Kindesverstümmelung
    (Impfpflicht ist verfassungsfeindlich, Impfungen sind Körperverletzung)
  9. Alles Einbildung! – Von der Nichtexistenz Thailands
    (Viren gibt es gar nicht)
  10. Plötzlich Autist! – Von kriminellen Machenschaften und bissigen Guppys
    (Impfungen verursachen Autismus)
  11. Impf-Nazis – Vom Waldorf-Horst und von Hitler-Ufos
    (Impfzwang ist Faschismus!)
  12. Die Impfung des Dr. Moreau – Von Lego Raumschiffen und Pömpeln
    (mRNA-Impfungen verändern das Erbgut)
  13. Ahnungslos gespritzt! – Von Bohrmaschinen und dem Yvette-Würstchen
    (Die mRNA-Impfung ist nicht sicher)
  14. Finale – 33 Antworten von Doktor Squishy
    (Dialog mit einem „informierten“ Elterntier)